Pfarrei informiert über Vorschriften

 

Nachdem ab heute, Montag 4. Mai, Gottesdienste mit Öffentlichkeit, unter Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften, wieder möglich sind, gilt für die Pfarrei Ast eine teil-öffentliche Teilnahme an den Eucharistiefeiern. 

Teilnehmen können alle Angehörigen, in deren Intention der Gottesdienst gefeiert wird. 

Alle Teilnehmer haben Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und bei Eintritt in die Kirche die Hände zu desinfizieren. 

Dafür stehen Helfer bereit. 

Es ist immer auf genügend Abstand zu achten. In der Kirche (Kapelle) sind es zwei Meter, im Freien eineinhalb Meter. 

In der Kirche (Kapelle) können nur die gekennzeichneten Plätze belegt werden. Familienangehörige können gemeinsam Platz nehmen. 

Gefährdete, Kranke (mit Husten, Fieber et cetera) sollten dem Gottesdienst fernbleiben. 

Beim Kommunionempfang ist ebenfalls ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. 

Das gilt auch beim Verlassen der Kirche. 

Es ist nur Handkommunion möglich. Die Hand soll möglichst weit nach vorne gegeben und  jegliche Berührung vermieden werden. 

Da das kircheneigene Gotteslob aus der Kirche genommen werden musste, ist das eigene Gotteslob mitzubringen. Es werden auch Gebetstexte ausgeteilt. 

Wegen der Masken wird auch das Singen eingeschränkt. 

Die Maiandachten werden als Open-Air-Feiern gestaltet. Dabei gelten ebenfalls Mund-Nase-Bedeckung und ein Mindestabstand von eineinhalb Metern. 

Weitere Vorgaben werden in der Tagespresse bekannt gegeben.